Frosch im Gartenteich

Amphibien im Gartenweiher und andere künstliche Gewässer
Sabine
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Beitrag von Sabine »

@Henning:
Ich habe nicht geurteilt, sondern meinen Eindruck geschildert, der beim Lesen Deiner diversen Beiträge entstanden ist.
Es gab hier schon umfangreiche Diskussionen unter Fachleuten um ein paar Kaulquappen, ob man sie entnehmen darf, oder irgendwo aussetzen darf u.s.w..
Da darf man doch wohl über zwei erwachsene Männchen nachdenken ? Das "Lärmproblem" ist doch mit dem Umsetzen der beiden Männchen auch nicht gelöst. Es könnten immer wieder welche zuwandern und
...gott bewahre, wenn sie sich vermehren...
vermehren könnten sie sich auch noch.
Wenn sich die Teichbesitzerin nur der beiden Männchen entledigt, ohne sich grundsätzlich Gedanken über ihren Teich und die Frösche zu machen, so halte ich das nicht gerade für sehr verantwortungsvoll. Und für sie selbst ist es unter Umständen auch nur eine temporäre Lösung.

Gruß - Sabine
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Henning
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Beitrag von Henning »

OK, dies ist ein Amphibien-Forum. Folglich sieht man deren Interessen im Vordergrund. Aber muss man deshalb wirklich blind gegenüber den Interessen anderer werden? Als einzigen (sachlichen) Grund gegen die Umsiedlung wird hier die Verminderung der Lebenschancen zweier Frösche genannt. Dem steht gegenüber die Störung der Nachtruhe eines sicherlich arbeitenden Menschen. Mein Gott noch mal! Kann man da nicht über seinen Schatten springen und eine ganz naheliegende Werteanwägung vornehmen?

Die Hinweise auf den Naturschutz, also der formale Aspekt, in allen Ehren, kommt mir etwas beamtenhaft vor? Und das Dollste ist, dass eine vom Naturschutzverband vorgenommene Umsiedlung offenbar keinen Bedenken begegnet. Diese Haltung kommt mir sehr bekannt vor... Gruß Henning
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Lennart
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Beitrag von Lennart »

Henning hat geschrieben: Die Hinweise auf den Naturschutz, also der formale Aspekt, in allen Ehren, kommt mir etwas beamtenhaft vor? Und das Dollste ist, dass eine vom Naturschutzverband vorgenommene Umsiedlung offenbar keinen Bedenken begegnet. Diese Haltung kommt mir sehr bekannt vor... Gruß Henning
Was willst du damit sagen?
Nur weil du schlechte Erfahrungen mit dem Nabu gemacht hast,muss es doch nicht überall so sein oder?

Lennart
Mfg

Lennart
Froschnetz-Mod
Gastleser

Beitrag von Gastleser »

Sobald sich Frösche in deinem Teich ansiedeln steht der Teich und die Frösche darin unter Naturschutz! Das heisst kein fangen oder sonstiges.
Ich bin zwar kein Jurist, aber im Bundesnaturschutzgesetz kann ich auf die schnelle nichts finden, was diese Aussage bestätigt. Ich lege einen Teich auf meinem Grundstück an und plötzlich werden mir die Rechte entzogen, wenn sich dort Frösche ansiedeln? Glaub ich irgendwie nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
alex
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Beitrag von alex »

Ich hab ne Kleinikeit dazu von einem anderen Forum kopiert, vieleicht hilfts....
Anatol schrieb:
Die Rechtsgrundlage:
Das Bundesnaturschutzgesetz (§42 BNatSchG) ist auch in Wohngebieten gültig. §42 BNatSchG (Alt: §20) schütz lärmende Amphibien (Frösche).

Aus einem BGH-Urteil zu Froschlärm im Gartenteich:
Die »Echten Frösche« (»Ranidae«) zählen zur Familie der Froschlurche, die fast weltweit verbreitet sind, so auch in Deutschland. Die einheimischen Frösche, zu der der Wasserfrosch, der Seefrosch, der Grasfrosch, der Moorfrosch und der Springfrosch zählen, sind ungiftig. Viele Froscharten haben die von Menschen oftmals als unangenehm empfundene Eigenart, laut und ausdauernd zu quaken. Dies ist besonders in der Nacht störend, wenn Frösche in Wohngebieten durch die Anlage von Froschteichen angesiedelt worden sind oder bei geeigneten Biotopen von selbst einwandern.

Im baurechtlichen Sinne ist die Anlage eines Froschteiches in einem »Reinen Wohngebiet« nicht zulässig, wenn in der Nacht der dadurch verursachte »Froschlärm« einen Pegelwert von 35 dB(A) überschreitet. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 22.11.1992 entschieden (Az.: V ZR 82/91). Die Kurzfassung dieses Urteils lautet wie folgt (Quelle: IBR-Online):

Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

a) Wer einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, ist Störer hinsichtlich der durch sie verursachten Lärmeinwirkung.

b) Bei der Beurteilung von Lärmimmissionen ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen. Für Lärm durch Froschquaken kann die erforderliche wertende Abgrenzung das geänderte Umweltbewusstsein und den auf Frösche bezogenen Artenschutz im Naturschutzrecht nicht unberücksichtigt lassen.

Auch einem verständigen Durchschnittsmenschen sind aber massive Störungen seiner Nachtruhe (hier 64 dB(A) gegenüber einem Richtwert von 35 dB(A)) durch Froschlärm nicht zumutbar.

c) Auch Froschlärm kann über eine Lärmpegelmessung nach den Richtwerten der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 (oder ähnlichen Richtlinien wie TA Lärm, LAI-Hinweise) beurteilt werden.

Berücksichtigt der Tatrichter sowohl den Richtliniencharakter als auch die Besonderheiten des zu beurteilenden Lärms, ist nicht zu beanstanden, dass er bei deutlicher Überschreitung der Richtlinienwerte eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung annimmt.

d) Zur Ortsüblichkeit von Froschlärm.

e) Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V. mit § 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt. Dies gilt auch für Frösche, die dort ausgesetzt worden sind. Das Nachstellen und das Fangen der Frösche ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck grundsätzlich verboten.

f) Auch wenn alle erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht verboten sind, müssen die Zivilgerichte prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG in Betracht kommt. Nur wenn sie erteilt werden kann, ist eine Verurteilung des Nachbarn zur Lärmabwehr unter dem Vorbehalt einer behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Daneben kommt eine Verurteilung des Nachbarn zur Stellung eines Befreiungsantrags in Betracht.

g) Ist dagegen eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG nicht möglich, hat der Abwehranspruch keinen Erfolg. Der Nachbar hat dann wegen des Froschlärms auch keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.

h) Ähnlich wie die nachbarrechtlichen Sondervorschriften grenzen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen den rechtmäßigen vom rechtswidrigen Gebrauch eines Grundstücks ab. Solange erfolgversprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Einwirkungen naturschutzrechtlich verboten sind, ist die Einwirkung auch nicht rechtswidrig.
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Henning
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Rechtsprechung und Froschlärm

Beitrag von Henning »

Die ganze gedrechselt formulierte Rechtsprechung hilft uns hier nicht. Auf einen kurzen Nenner gebracht, kann ein Nachbar die Unterlassung von Froschlärm nur verlangen, wenn diese den genannten Grenzwert überschreitet und eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zur Beseitigung der Frösche) erteilt werden kann.

Hier geht es aber um das Recht des Eigentümers eines Teiches, sich des Lärmes zu entledigen. Dazu gilt eindeutig das Artenschutzgesetz, das alle genannten Tiere erfasst, unabhängig von deren Ansiedlungsort, also auch auf einem Privatgrundstück.

Theorie ist das dennoch alles. Denn wenn ein Teich unglücklicherweise ausläuft und daher die Frösche verschwinden, dann versuche mal einer, mit dem Artenschutzgesetz zu kommen.

Außerdem ist dieser konsequente Schutz kontraproduktiv. Wenn Eigentümer wissen, auf was sie sich mit einem Teich einlassen, werden sie sich hüten, einen solchen anzulegen. Und dass wir alle zahlreiche Biotope wünschen, darüber besteht doch sicherlich Einigkeit?
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Henning
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Beitrag von Henning »

Nur weil du schlechte Erfahrungen mit dem Nabu gemacht hast,muss es doch nicht überall so sein?
Lennart[/quote]

Gerade wegen meiner Erfahrungen mit dem Nabu bin ich skeptisch, wenn ich die aus Hamburg bekannten Tendenzen auch bei anderen Vertretern dieses Vereins feststellen muss. Diese Anmaßung, dass eine vom Nabu durchgeführte Maßnahme in Ordnung, dieselbe von anderen durchgeführte Maßnahme aber zu verurteilen ist. (Wenn zwei das gleiche tun....). Aber ich will nicht im allgemeinen verharren:

Ich hatte berichtet, dass der Nabu hier jeden Spaziergänger erbarmungslos verfolgt, der auch nur einen Fuß vom Wege abgeht. Der Nabu-Mensch stürzt sich dann mit einem entsetzten Gesichtsausdruck auf diesen Menschen, als ob Mitteleuropa in Gefahr sei, unterzugehen, und verweist dann aufgeregt auf die Gefährdung von Kleintieren. Zufällig führte der Nabu einige Monate später eine sog. Renaturierungsmaßnahme durch, bestehend im Anlegen eines großen Heidefeldes im NSG. Dazu wurde unter Einsatz schweren Gerätes die oberste humose Bodenschicht abgetragen, um der Heide eine Chance zu geben. Ich konnte mich natürlich nicht enthalten, mit demselben entsetzten Gesichtsausdruck wie eben jener oben geschilderte Nabu-Vertreter nach dem Schiksal der Kleinlebewesen zu fragen. Und siehe da: zu meinem grenzenlosen Erstaunen hieß es nun: "Ach, die kommen wieder!"

Das hätte mal ein Spaziergänger sagen sollen!

Soviel nur zu der Anregung, wegen Froschlärms den örtlichen Naturschutzverband einzuschalten. Ich würde das sowieso nicht machen. Wenn man die Leute erstmal im Nacken hat, darf man womöglich bald seinen eigenen Hund selbst im Wohnzimmer nur noch an der Leine führen.

Gruß Henning.
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Henning
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Beitrag von Henning »

Die hier geführte Diskussion um das Aussetzen und Verbringen von Amphibien hat mir die Augen darüber geöffnet, dass ich doch eigentlich ein mit der Natur verantwortungslos umgehender Zeitgenosse bin, wie mir Sabine bereits wegen meiner bisherigen Äußerungen in meinen Beiträgen vorgehalten hat.

Es gibt in diesem Forum eine Anfrage, was man mit einem in eine Tonne geratenen Frosch machen solle. Mir war der Sinn dieser Anfrage zunächst nicht klar. In meinem platten Pragmatismus würde ich ein Tier, das durch Menschen in eine qualvolle oder sogar lebensbedrohende Situation geraten ist, befreien, und demgemäß habe ich dem Anfrager auch nahegelegt, den Frosch einfach aus der Tonne herauszuholen.

Welch Naturfrevel, zu dem ich da angestiftet habe! Das wäre ja das Verbringen einer geschützten Amphibie gewesen, nach den Vorschriften des Naturschutzrechts streng verboten! Was für die Natur gut ist, legt nun mal das Naturschutzgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen fest, und die sind - wie oft soll Lennart das eigentlich noch wiederholen? - einzuhalten, notfalls ums Verrecken.

Gruß von einem zerknirschten Henning
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Froschnetz
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Beitrag von Froschnetz »

Dass es Gesetze zum Schutz der Amphibien braucht ist sicher jedem klar, sonst würde jeder mit den Tieren machen was er will. Dass diese Gesetze einfach gehalten werden sollten und nicht alle erdenklichen Ausnahmen enthalten sollen, darin sind wir uns sicher einig. So kommt es halt, dass in gewissen Situationen das Gesetz daher absurd klingt, lässt sich nicht vermeiden. Sinn des Gesetzes ist der Schutz der Amphibien. Daher halte ich es für legitim, das Gesetz in bestimmten Situationen zu umgehen, sofern es im Sinne des Gesetzes ist, d.h. im Sinne der Amphibien. Wenn ich also einen Frosch umsetze um ihn aus einer misslichen Situation zu befreien ist dies legitim, wenn ich ihn jedoch umsetze nur um meine eigenen Interessen zu befriedigen und dem Frosch dadurch potentiell schade oder zumindest nicht helfe ist dies nicht im Sinne des Gesetzes und zu unterlassen.

Dazu gehört auch das Beispiel mit dem NABU, der im Naturschutzgebiet 'rümwüten' darf, der Spaziergänger jedoch gemassregelt wird. Dies ist der selbe Fall wie oben beschrieben. Die Pflegemassnahmen sind notwendig um die Funktion des Naturschutzgebietes zu erhalten. Ohne diese gäbe es über kurz oder lang dort keine Amphibien mehr. Diese Pflegemassnahmen haben zwar kurzfristig negative Auswirkungen auf die Fauna und Flora, helfen jedoch langfristig das Überleben überhaupt zu ermöglichen. Sofern diese Eingriffe auch nur kurzfristig und selten sind, sind auch die negativen Auswirkungen nicht gross.

Anders der Spaziergänger. Dieser bringt den Amphibien und anderen dort anwesenden Tieren oder Pflanzen nichts. Er stört diese nur, hat also auf das dortige Ökosystem nur negative Auswirkungen. Die Störung vom einzelnen Spaziergänger mag zwar auch nur kurzfristig und klein sein, aber meist bleibt dieser nicht allein und weitere folgen ohne entsprechende Massnahmen. Dann wird die Natur empfindlich gestört und gewisse Arten können nicht mehr oder schlechter überleben. Daher macht es Sinn, ein Betreteverbot zu erlassen und dies dann auch durchzusetzen. Drückt man einmal ein Auge zu, muss man es immer zudrücken und dann wird die Belastung zu gross.

Das Verhalten ist aus meiner Sicht daher völlig logisch. Ich frage mich, wieso der Mensch immer das Bedürfnis hat, jeden Flecken der Natur in seinem Besitz haben zu wollen und nicht mal einen kleinen Teil der Natur zu belassen. Die Frage ist nur noch wie es der NABU Vertreter den Sachverhalt dem fehlbaren Spaziergänger kommuniziert. Ein klärendes Gespräch im anständigen Tonfall ist sicher angebrachter als eine schroffe Massregelung. Letztere führt dann eben zum Unverständnis gegenüber der Massnahme.
Jan Meyer
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Henning
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Naturschutzmaßnahmen

Beitrag von Henning »

Wenn es mit der Anwendung von Naturschutzbestimmungen so einfach wäre, frage ich mich nur, warum wegen zweier Frösche in einem Teich in diesem Forum eine endlose Diskussion geführt wird, an der der Fragesteller übrigens nicht mehr teilnimmt. Wahrscheinlich hat er sich inzwischen selbst geholfen, weil er begriffen hat, dass man nicht zum Papst gehen darf, wenn man sich eine Abtreibung genehmigen lassen möchte.

Und was die Nabu-Maßnahmen anbelangt, darf man den Sachverhalt nicht in dieser Form vereinfachen. Nichts gegen kurzfristige Pflegemaßnahmen, auch wenn ich bezweifele, dass ohne solche Maßnahmen Amphibienn verschwinden würden. Sie haben Millionen Jahre selbständig überlebt!

Hier ging es um die Anlage eines Heidefeldes, die als Renaturierung verkauft wurde, als ob die Verdrängung der ursprünglich vorhandenen Heide eine Denaturierung gewesen wäre. Aber Renaturierung hört sich eben gut an, vor allem, wenn man über die Heftigkeit des Eingriffes hinwegtäuschen muss. Und drei PKW im NSG, um eine Motorsäge zu transportieren, ist ein Exzess, durch den sich der NABU gegenüber Spaziergängern abseits von Wegen ungläubig macht.

Natürlich ist das Betreten geschützter Flächen für Fauna und Flora schädlich. Ich möchte hierzu klarstellen, dass ich nicht vertreten habe, das Betreten von geschützten Flächen freizugeben. Es ging mir vielmehr um den oben beschriebenen Widerspruch im Verhalten des NABU, in dem sich eine unerfreuliche Selbstherrlichkeit nicht übersehen lässt. Gruß Henning
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Henning
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Pflegemaßnahmen

Beitrag von Henning »

Lieber Jan, ich muss noch einen nachlegen angesichts des verniedlichenden Gebrauchs des Begriffes "Pflegemaßnahmen". Bereits in dem Beitrag, auf den Du Dich bezishst, hatte ich beschrieben, dass die humose Oberflächenschicht auf der für das Heidefeld vorgesehenen Fläche abgetragen worden war. Dazu wurde ein schwerer Radlader eingesetzt, also eine Art Schneepflug, der mit seiner Schaufel die oberste Erdschicht ca. 10cm tief wegschob und auf einem Haufen am Rande der Fläche ablagerte.

Da wird in dieser Forum Zeter und Mordio geschrieen, wenn die Verbringung zweier Frösche aus einem Gartenteich in die freie Natur erfragt wird, und es wird angeregt, dieses besser von enem Naturschutzverband vornehmen zu lassen. Und hier werden Tausenden von Kleinlebewesen brutal getötet, nur weil sich irgendjemand in die Idee verilebt hatte, anstelle der gewachsenen Flora Heide anzusiedeln. Mir fällt zu diesem Widerspruch nichts mehr ein. Gruß Henning
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Lennart
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Beitrag von Lennart »

Henning hat geschrieben:Was für die Natur gut ist, legt nun mal das Naturschutzgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen fest, und die sind - wie oft soll Lennart das eigentlich noch wiederholen? - einzuhalten, notfalls ums Verrecken.
Gruß von einem zerknirschten Henning
Naturschutzgesetze sind dafür gedacht die Natur zu bewahren. Ich habe nie in meinem ganzen Leben erzählt, dasswenn ein Frosch der in der Klemme sitzt, nicht zu befreien ist.
Wenn so etwas wirklich der Fall ist sollte man ihn natürlich befreien!
Es gab hier im Forum auch schon Fälle,wo ich den Leuten geraten habe Laich der kurz vorm austrocknen ist zu entnehmen.
Es ist aber natürlich falsch,wie Jan schon erwähnt hat,etwas zu tun was den Tieren schadet!

Du legst deine Meinung über den Nabu fest,weil er ein paar mal in deinen Augen einen Fehler begangen hat. Jetzt stell dir mal vor es gäbe den Nabu nicht. Es gäbe also keine Amphibienschutzäune oder Tunnel.
Frösche und Kröten würden jedes Jahr bei den Wanderung überall unter die Räder kommen.
Erzähl mal den Leuten,die jedes Jahr am Amphibienschutzaun im zum Teil strömenden Regen die Tiere einsammeln, das der Nabu so schlecht wäre und keinem etwas nützt. Du magst jetzt denken das das keine Arbeit ist ein paar Frösche einzusammeln und über eine Schnellstraße zu bringen.
Hilfst du denn bei den Jährlichen Wanderungen mit die Tiere vor dem Straßentod zu retten?
Ohne das Geld der Bürger,die den Nabu unterstützen, wären solche Anlagen niemals möglich gewesen und unseren Amphibien würde es viel viel schlechter gehen.
Der Nabu kümmert sich ja auch nicht nur um die Amphibien,sondern auch um Schutzprogramme für Haie,Wale usw.
Glaubst du diese Tierarten wären ohne den Nabu besser dran? - Ich glaube eher nicht!

unverständnisvolle Grüße
Mfg

Lennart
Froschnetz-Mod
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Henning
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Nabu

Beitrag von Henning »

Lieber Lennart,

Du hast nie gesagt, man solle einen Frosch nicht aus einer Notlage befreien, und ich habe Dir eine solche Äußerung auch nicht unterstellt. Aber wie ist denn die Anfrage wegen des Frosches in der Tonne zu verstehen. Dass man den da rausholt, ist doch das Selbstverständlichste von der Welt. Irgendwoher müssen die Leute doch ihre Skrupel haben?

Ich habe auch den Nabu nicht in Bausch und Bogen verurteilt, sondern konkret zu den Geschehnissen hier um die Anlage eines Heidefeldes Stellung bezogen. Ich plädiere daher auch nicht für die Abschaffung des Nabu, obwohl die Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt wohl nicht so dramatisch wären, wie Du zu insinuieren versuchst.

Mein Vorwurf richtet sich gegen die Selbstherrlichkeit des Nabu, die mich an die Selbstherrlichkeit der Kirche im Mittelalter gemahnt. Man schreit "Naturschutz" und schon werden alle möglichen Privilegien gewährt,weil Naturschutz ja heutzutage etwas Heiliges ist (zu Recht oft). Leider lässt es die Politik und lassen es die Behörden dann an der erforderlichen Analyse fehlen, so dass unter der Chiffre Naturschutz alles und jedes zu verkaufen ist. Und wenn Nabu-Leute bedenkenlos mit ihren PKW ´s ins NSG fahren, weil sie nicht ca. 300 m laufen möchten, wagt es kein Behördenmitarbeiter, dagegen entsprechend einzuschreiten. Gruß Henning
1b

Teichfrosch

Beitrag von 1b »

Hallo

Wir haben zu Hause einen Frosch, der die ganze Nacht durchquakt. Doch dies ist kein normales Quaken. Er raubt uns den Schlaf. Bei regen wird das quaken immer lauter, und bei trockenheit ist es ein wenig leiser. Wir haben den Teich schon einmal ausgepumpt und den Frosch ausgesiedelt. Doch er kam nach einer Woche wider zurück und quakt wieder wie am ersten Tag.

Was sollen wir nun machen, um das quaken zu beenden????

lg
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Henning
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quakender Frosch

Beitrag von Henning »

Tja, die Antwort auf Deine Anfrage ergibt sich aus den Beiträgen, die zu diesem Problem hier in den vergangenen Tagen geschrieben worden sind:

1. Euer Frosch genießt den Schutz der Naturschutzbestimmungen. Mit dem Umsetzen, aber auch bereits mit dem Auspumpen des Teiches hast Du gegen diese Bestimmungen verstoßen und Dich strafbar gemacht (jedenfalls in Deutschland).

2. Dem Frosch darf kein Haar gekrümmt werden. Vielmehr darfst Du Dich nur passiv gegen den Lärm wehren, also, wie vorgeschlagen, dem Quaken positive Inhalte unterlegen oder, falls dies nicht gelingt, Ohropax einsetzen. Oder schalldichte Fenster einbauen lassen. Oder umziehen, jedenfalls für die Dauer des Sommers.

Zu aufwendig? Erlaube mal, es geht immerhin um das Wohl einer (in Zahlen: 1) geschützten Amphibie. Da kann man doch gar nicht genug Aufwand betreiben.

Gruß und herzliches Mitgefühl! Henning
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