Seite 1 von 1

Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Do, 18.04.2013 15:09
von RalfS
Wird ein Grundstückseigentümer durch die lärmenden Frösche im Gartenteich seines Nachbarn um seine Nachtruhe gebracht (Lautstärke 45 Dezibel im Schlafzimmer) , muss der Froschliebhaber die Tiere entfernen oder umsiedeln. Obwohl sie unter Naturschutz stehen.
(BVG: 6b 133/98)

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Do, 18.04.2013 20:38
von Teichfrosch
Hallo??!

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Fr, 19.04.2013 08:26
von RalfS
Ich hatte es zur "Info" reingesetzt. Meist heißt es ja "man darf sie nicht entfernen", nun sieht es wohl aber anders aus. Ich frage mich allerdings was mit "entfernen" gemeint ist.

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Fr, 19.04.2013 16:18
von carpediem
RalfS hat geschrieben:Ich hatte es zur "Info" reingesetzt. Meist heißt es ja "man darf sie nicht entfernen", nun sieht es wohl aber anders aus. Ich frage mich allerdings was mit "entfernen" gemeint ist.
Dann gatuliere ich dazu, dass nun alle Unwissenden Nachbarn, die sich von unschuldigen Fröschen gestört fühlen, beim googeln sofort auf diesen Thread hier stoßen werden und sich noch mehr dazu ermutigt sehen, mit Anwälten zu drohen, weil 3 Wochen ein Frosch quakt und die Leute nicht auf die offenen Fenster verzichten können...

Den Fröschen hilft dieser Thread zur Info jedenfalls in keinster Weise weiter und ich dachte, dass es hier vor allem um den Schutz der aussterbenden Amphibien geht?

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Mo, 22.04.2013 09:06
von RalfS
Umgekehrt wird eher ein Schuh draus.
Oftmals wird gesagt dass man sie nicht umsetzten darf, wenn ich diese Info erhalte würde ich es auf eine Klage meines Nachbarn ankommen lassen.
Allerdings trägt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten meist nicht (Abwehrklage) und dann kann es teuer werden.

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Do, 25.04.2013 18:46
von _M_J_
Hallo,
sollte es sich um Wasserfrösche handeln: Wäre zwar immer noch ziemlich hart (ich würde sie auch nicht gerne weggeben) aber würde jetzt generell den Gesamtbestand nicht gefährden. Jedoch: Besonders bei euch in Deutschland, sollte es sich um Laubfrösche/Unken/Wechsel- bzw. Kreuzkröten handeln, die "stören". Ich würde sofort einen Naturschutzbund verständigen um dann vielleicht mit der Kommune/Gemeine und NABU eine Lösung für ein Ersatzgewässer in geringer Entfernung ausarbeiten, ist aber trotzdem eine Frechheit, denn Amphibien kriegst du nicht einfach so von einem Gewässer weg (besonders nicht Laubfrösche), da müsste man vermutlich zuschütten, ich würde da auf jeden Fall kämpfen und es auch möglichst publik machen, vielleicht würde es ja was nützen?

Ein blödsinniges Gesetz ist es allemal!

MfG

PS: Ist mir auch nicht ganz klar was mit "entfernen" gemeint ist....

Re: Urteil Anspruch überwiegt Naturschutz

Verfasst: Mo, 29.04.2013 11:19
von RalfS
Da ich, bzw. mein Vater, schonmal ein Anwaltsschreiben wegen eines Frosches erhalten hatte kenne ich die Problematik.
Seinerzeit gab es dieses Urteil, zum Glück, noch nicht.

Mein Vater hat es "einfach" gelöst. Er hat dem Nachbarn vorgeschlagen, dass er rüber kommen kann und den Frosch dann fangen darf. Kescher würde er von uns kriegen.
Bei einem 4x5x1,4m Teich, mit Schilff und 10cm Sichttiefe wäre das ein "Spaß" geworden.