Gesätzliche Bestimmungen

Amphibien im Gartenweiher und andere künstliche Gewässer
Antworten
Karel Sieber

Gesätzliche Bestimmungen

Beitrag von Karel Sieber »

Wie stehen die Gesätze bei folgendem Beispiel ?: Auf einer Wiese steht etwas Wasser, das sich im Laufe des Januars und Februars gesammelt hat. In einer lauen Märznacht machen sich dann einige Grasfrösche auf den Weg zu dieser Pfütze(Weil ihr alter Teich zugeschüttet wurde). Am nächsten Morgen liegen einige glibbrigen Laichklumpen in der feuchten Wiese. Doch nicht mal 2 Wochen später ist die Wiese ausgetrocknet. In den kommenden Stunden wird der Laich von der kräftigen Spätmärzsonne völlig eintrocknen. Auch der Wetterbericht sagt für die kommende Tage trockenes Frühlingswetter an. Darf man den Laich mitnehmen,um ihn in ein sehr gut geeignetes Gewässer zu setzen?
Benutzeravatar
Froschnetz
Administrator
Beiträge: 1744
Registriert: Sa, 13.09.2003 19:36
Geschlecht: männlich
Wohnort: Muri BE - CH
Kontaktdaten:

Re: Gesätzliche Bestimmungen

Beitrag von Froschnetz »

Ich bin kein Jurist, darum kann ich in solchen Feinheiten nicht genau sagen ob das jetzt strafbar wäre oder nicht. Hier würde ich den gesunden Menschenverstand walten lassen, und den Laich retten, da wird sicher niemand etwas dagegen haben und der Laich sowieso nicht. Das Frösche-über-die-Strasse-Tragen müsste dann auch strafbar sein, denn man fängt ja die Frösche und setzt sie wieder woanders aus... na ja, wir wollen's nicht übertreiben.
Jan Meyer
Froschnetz
Antworten